- Geltungsbereich
Sämtliche Verträge der Firma HIGH OCTANE – Sportwagenvermietung (Vermieter) werden ausschließlich auf den Mietbedingungen basierend abgeschlossen. Etwaige Zusatzvereinbarungen dürfen ausschließlich in Form eines Schriftstückes, welches von Vermieter und Mieter unterzeichnet wird, abgeschlossen werden. Eine mögliche Unwirksamkeit einzelner Punkte bedeutet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Der/die Unterzeichner des Mietvertrages (Mieter) bzw. die natürliche oder juristische Person für die der Vertrag vom Unterzeichner abgeschlossen wurde, haftet/haften persönlich als Gesamtschuldner.
- Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrages ist die kurzfristige Vermietung eines Fahrzeuges, welches der Vermieter unter den genannten Mietbedingungen an den Mieter vermietet.
- Voraussetzungen um das Mietfahrzeug zu übernehmen
Der Fahrer muss ein Mindestalter vom 21 Jahren aufweisen und seit 3 Jahren einen gültigen Führerschein besitzen.
Bei Mietantritt muss der Mieter einen gültigen Führerschein vorlegen.
Vor der Fahrzeugübernahme muss der fällige Mietpreis laut Preisliste des Vermieters mittels Barzahlung oder Überweisung beglichen sein, sowie die nötige Kaution hinterlegt sein (Bar oder Kreditkarte). Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung ohne Schadenersatz zu stornieren. Lediglich die Abrechnung möglicher Mehrkilometer erfolgt nach der Fahrzeugrückgabe. Mehrkilometer werden mit der geleisteten Kaution gegengerechnet.
Der Mieter muss bei Mietantritt einen Promillewert von 0,0 aufweisen und darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.
- Reservierung
Die Reservierung kann über unsere Homepage, per Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters wird die Reservierung verbindlich. Bei einer Mietdauer von mehr als 3 Tagen, ist eine Anzahlung von 50%, innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung des Vermieters zu leisten.
- Stornierung
Sollte der Vertrag vom Mieter bis 72h vor Mietantritt storniert werden, wird keine Stornogebühr verlangt. Sollte die Stornierung zwischen 72h und 48h vor Übernahme erfolgen, wird eine Storno in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises verrechnet. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48h vor Übergabe des Fahrzeugs, wird eine Storno in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verrechnet.
Im Falle von Einwirkung höherer Gewalt (z.B.: Unwetter, Wintereinbruch, etc.), welche die Übernahme des Fahrzeugs nicht möglich machen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Sollte bereits eine Anzahlung geleistet worden sein, so wird diese rückerstattet bzw. nach Möglichkeit kann ein neuer Termin vereinbart werden. Sollte es in diesem Falle zu einer Stornierung seitens des Vermieters kommen, ist eine Schadenersatzforderung des Mieters ausgeschlossen.
Ist bis spätesten Fahrzeugübergabe der fällige Mietpreis nicht bezahlt (Überweisung oder bar), so kann die Reservierung vom Vermieter storniert werden, ohne Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.
Terminverschiebungen müssen vom Vermieter schriftlich bestätigt werden, andernfalls wird eine Verschiebung als Storno behandelt.
- Vertragsdauer/Vertragsverlängerung
Der zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossene Vertrag gilt über den Zeitraum des jeweils gewählten Pakets lt. der aktuellen Preisliste. Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende Zeittafel:
- 4h können, unabhängig vom Tag zwischen 9h und 21h, vereinbart werden
- 1 Tag gilt, unabhängig vom Wochentag, von 9h bis 21h
- 1 Wochenende gilt von Freitag 9h bis Sonntag 21h
- 1 Woche gilt von Montag 9h bis Sonntag 21h
Werden andere Zeiten (z.B.: 7h bis 19h) vom Mieter erwünscht müssen diese schriftlich vereinbart werden.
Die vereinbarte Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Sollte es zu einer beträchtlichen Überziehung kommen, so werden mindestens 4h zusätzlich verrechnet. Kommt es zu einer leichten Überziehung der Zeit, so kann eine Kulanzlösung angeboten werden. Wird das Fahrzeug 10 Std. nach dem vereinbarten Termin nicht am vereinbarten Ort zurückgebracht, so kommt es zu einer polizeilichen Anzeige.
Eine mögliche Verlängerung der Mietdauer ist durch den Vermieter zu genehmigen und schriftlich zu bestätigen. Andernfalls gilt es als Überziehung und wird auch als solche behandelt.
- Leistungsumfang
Die gesamten Preise verstehen sich inkl. 20% Ust., Haftplicht- und Vollkaskoversicherung. Je nach vereinbartem Mietpaket, lt. aktueller Preisliste, gelten die darin genannten Zeit- und Kilometergrenzen. Diese können bei Bedarf erweitert werden. Die Treibstoffkosten sind vom Mieter zu tragen und somit nicht im Mietpreis inkludiert. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist mit vollem Tank zu retournieren. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht, so werden die nötigen Kosten für die Betankung mit der geleisteten Kaution gegenverrechnet.
Leistungsumfang und Preise für Veranstaltungen, Events und Hochzeiten werden individuell abgestimmt und vereinbart.
- Fahrzeugübergabe/Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugübernahme sowie die Retournierung findet am Firmenstandort der HIGH OCTANE Sportwagenvermietung statt. Nur nach einer schriftlichen Vereinbarung kann der Übergabe- bzw. Rückgabeort variieren, was mit Mehrkosten verbunden ist. Bei der Fahrzeugübernahme sowie bei der Rückgabe wird der aktuelle Zustand (Beschädigungen, Profiltiefe, Kilometerstand, etc.) vom Fahrzeug zusammen mit dem Mieter aufgenommen und beiderseits bestätigt.
- Fahrzeugbewegung/Fahrzeugsicherung
Der Mieter muss mit dem Fahrzeug sorgsam umgehen und hohe Belastung vermeiden. Burnouts, Drifts und Starts mit Launch-Control sind untersagt. Im Falle einer Missachtung ist der Vermieter berechtigt, den dabei entstandenen Schaden bzw. den übermäßigen Verschleiß dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Das Fahrzeug darf ausschließlich auf den öffentlichen Straßen der Republik Österreich bewegt werden. Für die Bewegung des Fahrzeugs gilt die StVO. Verstöße gegen die StVO, die auf den Zeitraum zwischen der Fahrzeugübernahme durch den Mieter und der Rücknahme durch den Vermieter zurück zu führen sind, sind durch den Mieter zu bezahlen. Kommt es zu polizeilichen Anzeigen bzw. andere Verstöße die geahndet werden, werden diese unverzüglich an den Mieter weitergeleitet und hält den Vermieter schad- und klaglos.
Für Fahrten in das Ausland muss eine schriftliche Zustimmung des Vermieters unterzeichnet werden. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der in anderen Ländern gültigen Vorschriften und Gesetze. Kommt es im Zuge eines Auslandaufenthaltes zu einem Schaden am Fahrzeug oder zu dessen Verlust durch Schuld des Mieters, so haftet dieser für die etwaigen folgen seitens der Versicherung und Behörden.
Die Beförderung von Tieren und Gütern die eine grobe Verschmutzung vom Fahrzeug nach sich ziehen sind nicht erlaubt. Bei einem Verstoß behält sich der Vermieter das Recht, die entstandenen Reinigungskosten an den Mieter zu verrechnen. Im Fahrzeug ist Rauchen, Essen und Trinken von Softtrinks und alkoholischen Getränken strikt verboten. Das konsumieren von Wasser bzw. Mineralwasser ist erlaubt.
Teilnahme an Trackdays, Rennstreckennutzung und Fahrsicherheitstrainings sind verboten, ebenso die Weitervermietung an Dritte. Ein weiterer Lenker ist nur dann zulässig, wenn dieser im Mietvertrag schriftlich vermerkt ist.
Dem Mieter ist es nicht erlaubt am Fahrzeug, ohne die Zustimmung des Vermieters, Reparaturen durchführen zu lassen. Eine Ausnahme sind Reparaturen die zwingend notwendig sind um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und der Vermieter nicht erreichbar ist.
- Sicherung vom Fahrzeug
Das Fahrzeug muss vom Mieter stets gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust gesichert werden. Wird das Fahrzeug nicht nach den Mietbedingungen gesichert, haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust. Kommt er während der Mietdauer zu einer Einwirkung höherer Gewalt (z.B.: Unwetter, Hagel, etc.) so muss das Fahrzeug schnellst- und bestmöglich geschützt werden.
- Unfall
Im Falle eines Unfalls hat sich der Mieter lt. den gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten. Bei einem Unfall muss der Mieter umgehend die Polizei alarmieren und die Unfallstelle so gut wie möglich absichern. Alle Unfallbeteiligten müssen bei der Feststellung des Unfallhergangs mitwirken. Das Gleiche gilt auch bei kleinen Unfällen und Schäden ohne Beteiligung Dritter. Bei Personenschaden muss umgehend erste Hilfe geleistet und die Rettungskräfte müssen alarmiert werden.
Folgende Daten müssen mit dem Unfallgegner ausgetauscht werden:
- Vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer
- Haftpflichtversicherung samt Polizzennummer
Gibt es Zeugen für den Unfall, so sind ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern zu notieren, falls deren Zeugenaussage benötigt wird.
Ist eine Kamera oder ein Mobiltelefon mit Kamera vorhanden, so ist der Unfall damit zusätzlich zu dokumentieren.
Auf den Fotos sollte folgendes ersichtlich sein bzw.
- Die im Unfall verwickelten Fahrzeuge
- Die Position der Fahrzeuge aus unterschiedlichen Perspektiven
Mit Hilfe der Fotos kann der Unfallhergang im Nachhinein besser ermittelt werden.
Bei jedem Unfall ob mit oder ohne Beteiligung Dritter ist der europäische Unfallbericht (befindet sich im Handschuhfach) auszufüllen.
Der Vermieter ist vom Mieter so schnell wie möglich zu informieren falls es zu einem Unfall kommt. Bei einer Missachtung der Bestimmungen zum Verhalten im Falle eines Unfalls haftet der Mieter für alle Schäden und Nachteile für den Vermieter.
- Panne
Tritt eine Panne am Fahrzeug auf so ist dieses so sicher als möglich abzustellen und abzusichern. Danach ist umgehend der Vermieter zu informieren um mit ihm die nächsten Schritte zu besprechen. Sollte eine Abschleppung nötig sein, so wird diese vom Vermieter veranlasst, andernfalls kann es zu einem erhöhten Kostenaufwand kommen, welcher infolge dessen vom Mieter getragen wird.
Im Falle einer Panne wird anschließend mit dem Kunden nach einer Kulanzlösung für die verfallene Zeit gesucht.
- Versicherungsschutz
Unter den Kraftfahrzeughaftplflicht und den allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 20 000 000€. Weiters ist das Fahrzeug Vollkasko versichert mit folgenden Eckpunkten:
- Selbstbehalt von 5000€ bei: Unfall, Parkschaden, Vandalismus
- Kein Selbstbehalt bei: Naturgewalten, Tiere, Brand
Persönliche Gegenstände des Mieters z.B.: Handy, Sonnenbrille, Geldbörse, etc. sind nicht versichert.
Bei kleinen Schäden z.B.: Lackschäden, Schäden an den Felgen, etc. wird der für die Reparatur nötige Betrag von der Kaution einbehalten und dem Mieter eine Kopie der Rechnung als Beweis vorgelegt.
Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidrigem Verhalten des Mieters z.B.: durch Trunkenheit, Drogeneinfluss etc., so muss die Versicherung den entstandenen Schaden nicht übernehmen und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Sollte seitens des Vermieters keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so kann dieser seitens des Mieters oder beteiligter dritter Personen nicht haftbar gemacht werden.